Hausordnung



1. Trägerschaft

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Stadtverband Dinslaken, ist Träger des Jugendzeltplatzes und Selbstversorgerhaus "Heidebrinkschule" gemäß Vertrag mit der Stadt Dinslaken. Eigentümerin ist die Stadt Dinslaken.

2. Nutzung

als Jugendzeltplatz:
Die Einrichtung ist ein Zeltplatz mit festem Versorgungsgebäude. Neben den notwendigen Sanitäranlagen steht eine Küche sowie ein Speise- und evtl. ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Die Nutzungskapazität ist durch die Platzgröße und Sanitäranlagen auf 60 Personen im Regelfall begrenzt.

Als Selbstversorgerhaus:
Das Gebäude wird als Selbstversorgerhaus für z.Z. 33 Personen angeboten. Die Räumlichkeiten erweitern sich um 3 Schlafräume. Jeder Nutzer der Betten ist verpflichtet, diese mit einem Betttuch zu beziehen.

Der Jugendzeltplatz wird nicht als öffentlicher Zelt- bzw. Campingplatz betrieben. Er wird nur an verantwortlich geleitete Jugendgruppen von nach Paragraph 11,12 KJHG anerkannten Jugendverbänden, Jugendeinrichtungen, Schulklassen, sowie Wohlfahrtsverbänden zur Selbstbewirtschaftung vergeben. Einzelne Jugendliche oder Erwachsene (auch Erwachsenenvereine) werden nicht aufgenommen. Gruppen aus der Stadt Dinslaken haben bei der Belegung Vorrang vor auswärtigen Bewerbern.

3. Selbstversorgung

Der Jugendzeltplatz ist auf Selbstversorgung durch die Besuchergruppen ausgelegt. Dazu steht eine ausgestattete Küche mit Küchengeräten und Tischgeschirr für 60 Personen zur Verfügung. Die Selbstversorung schließt die regelmäßige, tägliche Hausreinigung einschließlich der Sanitärräume sowie die Sauberhaltung des Zeltplatzes und der dazugehörigen Anlagen ein. Müll ist zu sortieren und in die vorhandenen Behälter zu deponieren.

Bei gleichzeitiger Anwesenheit mehrer Gruppen sind Absprachen über die Sauberhaltung gemeinsam genutzter Einrichtungen sowie deren Schlussreinigung zu treffen. Putzgeräte (keine Putzmittel) stehen zur Verfügung. Bei versäumter oder unzureichender Schlussreinigung wird diese durch eine(n) vom BDKJ zu beauftragende(n) Mitarbeiter(in)vorgenommen. Die Kosten werden der jeweiligen Gruppe bzw. bei mehreren Gruppen anteilig berechnet.

4. Anreise mit dem Fahrrad

Die "Heidebrinkschule" eignet sich für Gruppen, die mit dem Fahrrad anreisen. Zahlreiche Nahziele sind mit dem Rad und mit etwas Mühe auch zu Fuß leichter zu erreichen als mit dem Auto, z.B.: Rotbachtal, Grafenmühle, Heidhof mit Seenplatte, Flugplatz "Schwarze Heide", Freibad Hiesfeld und die angrenzenden Waldgebiete. Zum Schutz des Wildes sind die Wanderwege einzuhalten. Eine überdachte Abstellfläche für Fahrräder ist ebenfalls vorhanden. Das Befahren der Grünflächen mit Kraftfahrzeugen aller Art ist nicht gestattet.

5. Platzwarte

Der Jugendzeltplatz und das dazugehörige Gebäude werden ohne Personal betrieben. Zur Pflege, Beaufsichtigung und Verwaltung sind ehrenamtliche Mitarbeiter eingesetzt. Sie üben im Auftrag des BDKJ Hausrecht auf dem Platz aus. Diese dürfen nicht zu Dienstleitungen für die Gruppen in Anspruch genommen werden. Sie sind nicht dauernd anwesend, aber rufbereit erreichbar. Grobe Verstöße gegen die erforderliche Ordnung hat einen sofortigen Platzverweis zur Folge.

6. Feuer- und Grillstelle

Feuermachen und Grillen ist wegen der Waldbrandgefahr nur an den zu diesem Zweck vorgesehenen Stellen zulässig (Feuerlöscher müssen jederzeit zur Hand sein). Große Lager- und Kochfeuer sind nicht gestattet. Feuerholz und Grillkohle müssen mitgebracht werden.

Als Brennholz darf nur trockenes und ausreichend abgelagertes Holz verwendet werden. Die an den Jugendzeltplatz grenzenden Wälder sind Privateigentum und stehen nicht zur Brennholzgewinnung zur Verfügung.

Im Haus und en umliegenden Wäldern besteht absolutes Rauchverbot!

7. Ruhestörender Lärm

Der Jugendzeltplatz liegt in direkter Anbindung an "Mutter Natur". Von jedem Besucher wird erwartet, dass er sich so umsichtig verhält, dass weder Vögel noch Wild ihre Reviere in den angrenzenden Waldungen verlassen.

Radios, Rekorder, Fernseher usw. sind unerwünscht.

Ruhestörender Lärm ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr nicht gestattet. Auf die Belange der Anwohner ist Rücksicht zu nehmen.

8. Kosten

Für die Nutzung des Zeltplatzes mit sanitären Einrichtungen, Küche, Essens- und evtl. Aufenthaltsraum bzw. des Selbstversorgerhauses mit erweiterten Räumlichkeiten werden Nutzungsgebühren gemäß der folgenden Preistabelle erhoben:

Gültig ab: 01.10.2022

Beschreibung Bemerkungen Preis
Selbstversorgerhaus

Preis bei Belegungen bis zu 3 Nächte

Heidebrinkschule
-Mindestbelegung: 20 Teilnehmer
-bei mehr als 33 Teilnehmern berechnen wir ab dem 34. Teilnehmer nur 7,00 Euro pro Nacht.
10,00 EUR
pro Nacht u. Teilnehmer

Selbstversorgerhaus

Preis bei Belegungen über 3 Nächte
-Mindestbelegung: 20 Teilnehmer
-bei mehr als 33 Teilnehmern berechnen wir ab dem 34. Teilnehmer nur 6,00 Euro pro Nacht.
9,00 EUR
pro Nacht u. Teilnehmer

Zeltplatz

Preis bei Belegungen bis zu 3 Nächte

Zeltplatz für 60 Personen
-Mindestbelegung: 20 Teilnehmer
-Maximalbelegung: 99 Teilnehmer
8,00 EUR
pro Nacht u. Teilnehmer

Zeltplatz

Preis bei Belegungen über 3 Nächte
-Mindestbelegung: 20 Teilnehmer
-Maximalbelegung: 99 Teilnehmer
7,00 EUR
pro Nacht u. Teilnehmer

Endreinigung

Das Haus muss dann besenrein hinterlassen werden, das Geschirr muss gespült und eingeräumt, sämtliche Mülleimer geleert und ggf. der Grillrost gereinigt sein.
110,00 EUR
pauschal

Energiekostenpauschale

Pauschale zur Deckung der Energiekosten
50,00 EUR
pro Nacht

Tagesgäste

Für Tagesgäste erheben eine kleine Gebühr, die pro Gast pro Tag anfällt. Bitte geben Sie an, wieviele zusätzliche Personen, die nicht übernachten, an wievielen Tagen an Ihrer Veranstaltung teilnehmen werden.
1,00 EUR
pro Tagesgast

Turnhalle

Turnhalle mit Tischtennisplatte
10,00 EUR
pro Nacht

Bettlaken

Laken müssen entweder mitgebracht oder können ausgeliehen werden
2,00 EUR
pro Ausleihe

Flip Chart

Flipchart: -magnethaftende Schreibfläche -mit Whiteboardmarkern beschriftbar und trocken abwischbar
0,00 EUR
pauschal

großer Schwenkgrill

Nach vorheriger Reservierung entleihbar
5,00 EUR
pauschal

Biertischgarnituren

1 Tisch und 2 Bänke für 8 Erwachsene (10 sind vorhanden) können für die Belegung mit gebucht werden
3,00 EUR
pro Ausleihe

Stehtische

3 Stehtische sind vorhanden
2,50 EUR
pro Ausleihe

Videobeamer

LCD-Projektor zum Vorführen von Filmen oder Computerpräsentationen
0,00 EUR
pauschal

DVD-Player

Zum Ansehen von Filmen, auch kombinierbar mit unserem Videobeamer
0,00 EUR
pauschal

Leinwand

große handlich verpackbare Leinwand 2,10 x 3,10 m
-Rabatt, s.u. 1)
10,00 EUR
pauschal

Kaution

Wird nach ordnungsgemäßer Reinigung und bei keinen Beschädigungen am Inventar o.ä. zurückgezahlt
100,00 EUR
pauschal


1) Für diese Leistungen räumen wir folgenden Gruppen Rabatt ein:

Leistungen:


Achtung: Bitte denken Sie daran, daß Bettzeug (Schlafsäcke, Decken, Oberbetten) mitgebracht werden muß. Lediglich Bettlaken können bei uns ausgeliehen werden.


In den oben genannten Gebühren sind bereits Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung enthalten.

Eine Putzkaution in Höhe von 100,00 EUR ist vor Belegung in bar an den Platzwart zu entrichten. Diese wird bei sauberem und ordnungsgemäßen Verlassen von Haus und Gelände zurückerstattet.

9. Anmeldung

Terminanmeldungen sind schriftlich an folgende Anschrift zu richten:

BDKJ Stadtverband Dinslaken
Postfach 10 06 08
46526 Dinslaken

Tel.: 02064/2002
Fax: 02064/2006

oder als Buchungsanfrage auf der Homepage www.heidebrinkschule.de.

Die Gruppen erhalten eine schriftliche Terminzusage oder Absage. Mündliche oder telefonische Terminauskünfte sind unverbindlich. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs. Anmeldungen von Gruppen aus der Stadt Dinslaken, die bis zum 30. Oktober für das Folgejahr eingehen, haben Vorrang vor auswärtigen Bewerbungen.

Im Interessen einer optimalen Platznutzung kann eine Gruppe keinen Anspruch auf alleinige Belegung der Anlage erheben.

10. Rechnungslegung

Für statistische Zwecke und die Rechnungslegung hat der verantwortliche Leiter der Besuchergruppe dem Platzwart eine Teilnehmerliste mit folgenden Daten zu übergeben:

Name, Anschrift und Geburtsdatum des verantwortlichen Leiters, sowie die Anschrift des Verbandes und die Anzahl der Teilnehmer.

Kostenersatz für beschädigte oder abhanden gekommenes Inventar oder sonstige Ausstattung wird ebenso in Rechnung gestellt, wie die Kosten für eine Ersatzreinigung bei versäumter oder mangelhafter Endreinigung.

Verbindliche Grundlage für die Rechnungslegung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer, jedoch ist eine Nutzungsentschädigung für mindestens 10 Personen zu entrichten. Übersteigt die tatsächliche Teilnehmerzahl die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer, so gilt dieser Wert zur Rechnungslegung.

11. Kündigungsfristen und Ausfallgebühren

Bei Stornierungen müssen wir Ihnen leider eine Ausfallgebühr berechnen. Die Höhe diese Gebühr hängt von der Dauer der Belegung und dem Zeitpunkt der Stornierung ab.

Bei Belegungen bis zu maximal 1 Woche Dauer:

Bei Belegungen über 1 Woche Dauer:

Platzwarte sind nicht berechtigt, Platzgebühren oder Kostenerstattungen entgegenzunehmen.

12.Haftung und Versicherung

Sowohl der BDKJ als auch die Stadt Dinslaken übernehmen auf dem gesamten Gelände und im Gebäude keinerlei Haftung für Unfälle und abhanden gekommene Sachen.

Der jeweilige Leiter(in) der Benutzergruppe(n) wird für alle verursachten Schäden, Diebstahl und Zerstörungen haftbar gemacht. Es wird empfohlen, selbst für ausreichenden Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen.

Auf dem Platz gilt Hundeverbot.

13. Wünsche und Erwartungen an die Besucher

Allen Besuchern wird ein erholsamer Aufenthalt mit dem Erleben von Natur und Abenteuer gewünscht.

Es wird erwartet, dass alle Gruppen mit der bereitgestellten Einrichtung sorgsam umgehen und zu ihrem Erhalt beitragen. Jeder Besucher sollte den Platz und das Gebäude so verlassen, wie er es selbst vorzufinden wünscht.

Störungen und Belästigungen nach außen sollten vermieden werden. Jeder Besucher sollte sich kameradschaftlich und rücksichtsvoll verhalten.



14. Allgemeine Vertragsbedingungen und Besichtigung

Jeder Beleger hat die Möglichkeit, sich von dem Zustand des Hauses und des Zeltplatzes sowie den sonstigen Gegebenheiten vor Vertragsabschluss zu überzeugen.

Für eventuelle Unzulänglichkeiten, die der Beleger aufgrund einer Besichtigung hätte wissen können, kann der BDKJ nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Beleger von der Möglichkeit der Besichtigung keinen Gebrauch macht.



15. Gerichsstand

Für eventuelle Streitigkeiten gilt das Amtsgericht Dinslaken als vereinbart.


Stand: 08.2001