Hausordnung
1. Trägerschaft
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Stadtverband Dinslaken, ist Träger des Jugendzeltplatzes und Selbstversorgerhaus "Heidebrinkschule" gemäß Vertrag mit der Stadt Dinslaken. Eigentümerin ist die Stadt Dinslaken.
2. Nutzung
als Jugendzeltplatz:
Die Einrichtung ist ein Zeltplatz mit festem Versorgungsgebäude. Neben den notwendigen Sanitäranlagen steht eine Küche sowie ein Speise- und evtl. ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Die Nutzungskapazität ist durch die Platzgröße und Sanitäranlagen auf 60 Personen im Regelfall begrenzt.
Als Selbstversorgerhaus:
Das Gebäude wird als Selbstversorgerhaus für z.Z. 33 Personen angeboten. Die Räumlichkeiten erweitern sich um 3 Schlafräume. Jeder Nutzer der Betten ist verpflichtet, diese mit einem Betttuch zu beziehen.
Der Jugendzeltplatz wird nicht als öffentlicher Zelt- bzw. Campingplatz betrieben. Er wird nur an verantwortlich geleitete Jugendgruppen von nach Paragraph 11,12 KJHG anerkannten Jugendverbänden, Jugendeinrichtungen, Schulklassen, sowie Wohlfahrtsverbänden zur Selbstbewirtschaftung vergeben. Einzelne Jugendliche oder Erwachsene (auch Erwachsenenvereine) werden nicht aufgenommen.
Gruppen aus der Stadt Dinslaken haben bei der Belegung Vorrang vor auswärtigen Bewerbern.
3. Selbstversorgung
Der Jugendzeltplatz ist auf Selbstversorgung durch die Besuchergruppen ausgelegt. Dazu steht eine ausgestattete Küche mit Küchengeräten und Tischgeschirr für 60 Personen zur Verfügung. Die Selbstversorung schließt die regelmäßige, tägliche Hausreinigung einschließlich der Sanitärräume sowie die Sauberhaltung des Zeltplatzes und der dazugehörigen Anlagen ein. Müll ist zu sortieren und in die vorhandenen Behälter zu deponieren.
Bei gleichzeitiger Anwesenheit mehrer Gruppen sind Absprachen über die Sauberhaltung gemeinsam genutzter Einrichtungen sowie deren Schlussreinigung zu treffen. Putzgeräte (keine Putzmittel) stehen zur Verfügung. Bei versäumter oder unzureichender Schlussreinigung wird diese durch eine(n) vom BDKJ zu beauftragende(n) Mitarbeiter(in)vorgenommen. Die Kosten werden der jeweiligen Gruppe bzw. bei mehreren Gruppen anteilig berechnet.
4. Anreise mit dem Fahrrad
Die "Heidebrinkschule" eignet sich für Gruppen, die mit dem Fahrrad anreisen. Zahlreiche Nahziele sind mit dem Rad und mit etwas Mühe auch zu Fuß leichter zu erreichen als mit dem Auto, z.B.: Rotbachtal, Grafenmühle, Heidhof mit Seenplatte, Flugplatz "Schwarze Heide", Freibad Hiesfeld und die angrenzenden Waldgebiete. Zum Schutz des Wildes sind die Wanderwege einzuhalten. Eine überdachte Abstellfläche für Fahrräder ist ebenfalls vorhanden. Das Befahren der Grünflächen mit Kraftfahrzeugen aller Art ist nicht gestattet.
5. Platzwarte
Der Jugendzeltplatz und das dazugehörige Gebäude werden ohne Personal betrieben. Zur Pflege, Beaufsichtigung und Verwaltung sind ehrenamtliche Mitarbeiter eingesetzt. Sie üben im Auftrag des BDKJ Hausrecht auf dem Platz aus. Diese dürfen nicht zu Dienstleitungen für die Gruppen in Anspruch genommen werden. Sie sind nicht dauernd anwesend, aber rufbereit erreichbar. Grobe Verstöße gegen die erforderliche Ordnung hat einen sofortigen Platzverweis zur Folge.
6. Feuer- und Grillstelle
Feuermachen und Grillen ist wegen der Waldbrandgefahr nur an den zu diesem Zweck vorgesehenen Stellen zulässig (Feuerlöscher müssen jederzeit zur Hand sein). Große Lager- und Kochfeuer sind nicht gestattet. Feuerholz und Grillkohle müssen mitgebracht werden.
Als Brennholz darf nur trockenes und ausreichend abgelagertes Holz verwendet werden. Die an den Jugendzeltplatz grenzenden Wälder sind Privateigentum und stehen nicht zur Brennholzgewinnung zur Verfügung.
Im Haus und en umliegenden Wäldern besteht absolutes Rauchverbot!
7. Ruhestörender Lärm
Der Jugendzeltplatz liegt in direkter Anbindung an "Mutter Natur". Von jedem Besucher wird erwartet, dass er sich so umsichtig verhält, dass weder Vögel noch Wild ihre Reviere in den angrenzenden Waldungen verlassen.
Radios, Rekorder, Fernseher usw. sind unerwünscht.
Ruhestörender Lärm ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr nicht gestattet. Auf die Belange der Anwohner ist Rücksicht zu nehmen.
8. Kosten
Für die Nutzung des Zeltplatzes mit sanitären Einrichtungen, Küche, Essens- und evtl. Aufenthaltsraum bzw. des Selbstversorgerhauses mit erweiterten Räumlichkeiten werden Nutzungsgebühren gemäß der folgenden Preistabelle erhoben:
Gültig ab: 01.10.2022
Beschreibung | Bemerkungen | Preis | ||||
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Selbstversorgerhaus Preis bei Belegungen bis zu 3 Nächte Heidebrinkschule |
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10,00 EUR pro Nacht u. Teilnehmer |
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Selbstversorgerhaus Preis bei Belegungen über 3 Nächte |
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9,00 EUR pro Nacht u. Teilnehmer |
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Zeltplatz Preis bei Belegungen bis zu 3 Nächte Zeltplatz für 60 Personen |
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8,00 EUR pro Nacht u. Teilnehmer |
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Zeltplatz Preis bei Belegungen über 3 Nächte |
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7,00 EUR pro Nacht u. Teilnehmer |
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Endreinigung Das Haus muss dann besenrein hinterlassen werden, das Geschirr muss gespült und eingeräumt, sämtliche Mülleimer geleert und ggf. der Grillrost gereinigt sein. |
110,00 EUR pauschal |
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Energiekostenpauschale Pauschale zur Deckung der Energiekosten |
50,00 EUR pro Nacht |
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Tagesgäste Für Tagesgäste erheben eine kleine Gebühr, die pro Gast pro Tag anfällt. Bitte geben Sie an, wieviele zusätzliche Personen, die nicht übernachten, an wievielen Tagen an Ihrer Veranstaltung teilnehmen werden. |
1,00 EUR pro Tagesgast |
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Turnhalle Turnhalle mit Tischtennisplatte |
10,00 EUR pro Nacht |
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Bettlaken Laken müssen entweder mitgebracht oder können ausgeliehen werden |
2,00 EUR pro Ausleihe |
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Flip Chart Flipchart: -magnethaftende Schreibfläche -mit Whiteboardmarkern beschriftbar und trocken abwischbar |
0,00 EUR pauschal |
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großer Schwenkgrill Nach vorheriger Reservierung entleihbar |
5,00 EUR pauschal |
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Biertischgarnituren 1 Tisch und 2 Bänke für 8 Erwachsene (10 sind vorhanden) können für die Belegung mit gebucht werden |
3,00 EUR pro Ausleihe |
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Stehtische 3 Stehtische sind vorhanden |
2,50 EUR pro Ausleihe |
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Videobeamer LCD-Projektor zum Vorführen von Filmen oder Computerpräsentationen |
0,00 EUR pauschal |
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DVD-Player Zum Ansehen von Filmen, auch kombinierbar mit unserem Videobeamer |
0,00 EUR pauschal |
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Leinwand große handlich verpackbare Leinwand 2,10 x 3,10 m |
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10,00 EUR pauschal |
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Kaution Wird nach ordnungsgemäßer Reinigung und bei keinen Beschädigungen am Inventar o.ä. zurückgezahlt |
100,00 EUR pauschal |
1) Für diese Leistungen räumen wir folgenden Gruppen Rabatt ein:
Leistungen:
- Leinwand
- Gruppen, die dem BDKJ Stadtverband Dinslaken angehören: 50% an allen Wochentagen
Achtung: Bitte denken Sie daran, daß Bettzeug (Schlafsäcke, Decken, Oberbetten) mitgebracht werden muß. Lediglich Bettlaken können bei uns ausgeliehen werden.
In den oben genannten Gebühren sind bereits Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung enthalten.
Eine Putzkaution in Höhe von 100,00 EUR ist vor
Belegung in bar an den Platzwart zu entrichten. Diese wird bei sauberem und
ordnungsgemäßen Verlassen von Haus und Gelände
zurückerstattet.
9. Anmeldung
Terminanmeldungen sind schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
BDKJ Stadtverband Dinslaken
Postfach 10 06 08
46526 Dinslaken
Tel.: 02064/2002
Fax: 02064/2006
oder als Buchungsanfrage auf der Homepage www.heidebrinkschule.de.
Die Gruppen erhalten eine schriftliche Terminzusage oder Absage. Mündliche oder telefonische Terminauskünfte sind unverbindlich. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs. Anmeldungen von Gruppen aus der Stadt Dinslaken, die bis zum 30. Oktober für das Folgejahr eingehen, haben Vorrang vor auswärtigen Bewerbungen.
Im Interessen einer optimalen Platznutzung kann eine Gruppe keinen Anspruch auf alleinige Belegung der Anlage erheben.
10. Rechnungslegung
Für statistische Zwecke und die Rechnungslegung hat der verantwortliche Leiter der Besuchergruppe dem Platzwart eine Teilnehmerliste mit folgenden Daten zu übergeben:
Name, Anschrift und Geburtsdatum des verantwortlichen Leiters, sowie die Anschrift des Verbandes und die Anzahl der Teilnehmer.
Kostenersatz für beschädigte oder abhanden gekommenes Inventar oder sonstige Ausstattung wird ebenso in Rechnung gestellt, wie die Kosten für eine Ersatzreinigung bei versäumter oder mangelhafter Endreinigung.
Verbindliche Grundlage für die Rechnungslegung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer, jedoch ist eine Nutzungsentschädigung für mindestens 10 Personen zu entrichten. Übersteigt die tatsächliche Teilnehmerzahl die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer, so gilt dieser Wert zur Rechnungslegung.
11. Kündigungsfristen und Ausfallgebühren
Bei Stornierungen müssen wir Ihnen leider eine Ausfallgebühr berechnen. Die Höhe diese Gebühr hängt von der Dauer der Belegung und dem Zeitpunkt der Stornierung ab.
Bei Belegungen bis zu maximal 1 Woche Dauer:
- Stornierung ab 5 Wochen vor dem 1. Belegungstag: 50%
- Stornierung ab 2 Wochen vor dem 1. Belegungstag: 100%
Bei Belegungen über 1 Woche Dauer:
- Stornierung ab 4 Monaten vor dem 1. Belegungstag: 10%
- Stornierung ab 3 Monaten vor dem 1. Belegungstag: 20%
- Stornierung ab 2 Monaten vor dem 1. Belegungstag: 50%
- Stornierung ab 1 Monat vor dem 1. Belegungstag: 100%
Platzwarte sind nicht berechtigt, Platzgebühren oder Kostenerstattungen
entgegenzunehmen.
12.Haftung und Versicherung
Sowohl der BDKJ als auch die Stadt Dinslaken übernehmen auf dem gesamten Gelände und im Gebäude keinerlei Haftung für Unfälle und abhanden gekommene Sachen.
Der jeweilige Leiter(in) der Benutzergruppe(n) wird für alle verursachten Schäden, Diebstahl und Zerstörungen haftbar gemacht. Es wird empfohlen, selbst für ausreichenden Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen.
Auf dem Platz gilt Hundeverbot.
13. Wünsche und Erwartungen an die Besucher
Allen Besuchern wird ein erholsamer Aufenthalt mit dem Erleben von Natur und Abenteuer gewünscht.
Es wird erwartet, dass alle Gruppen mit der bereitgestellten Einrichtung sorgsam umgehen und zu ihrem Erhalt beitragen. Jeder Besucher sollte den Platz und das Gebäude so verlassen, wie er es selbst vorzufinden wünscht.
Störungen und Belästigungen nach außen sollten vermieden werden. Jeder Besucher sollte sich kameradschaftlich und rücksichtsvoll verhalten.
14. Allgemeine Vertragsbedingungen und Besichtigung
Jeder Beleger hat die Möglichkeit, sich von dem Zustand des Hauses und des Zeltplatzes sowie den sonstigen Gegebenheiten vor Vertragsabschluss zu überzeugen.
Für eventuelle Unzulänglichkeiten, die der Beleger aufgrund einer Besichtigung hätte wissen können, kann der BDKJ nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Beleger von der Möglichkeit der Besichtigung keinen Gebrauch macht.
15. Gerichsstand
Für eventuelle Streitigkeiten gilt das Amtsgericht Dinslaken als vereinbart.
Stand: 08.2001